Informationen und Honorar
Informationen
Private Krankenversicherung oder Heilpraktikerzusatzversicherung für Psychotherapie
Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung oder in Ihrer Versicherungspolice, da Ablehnungen je nach Vertrag auch möglich sind.
Gesetzliche Krankenkasse
Die Behandlung in einer Privatpraxis kann in der Regel mit der gesetzlichen Krankenkasse nicht abgerechnet werden.
Selbstzahler
Bei Selbstzahlern spielen Formalitäten keine Rolle. Hierin liegt für Sie ein entscheidender Vorteil. Sie entscheiden selbst über den Umgang mit Informationen und Daten Ihres Vertrauens und die Beantwortung jedweder Gesundheitsfragen.
Honorar
Honorare sind beim Termin direkt zu bezahlen.
- Pro Sitzung á 60 min 100 €
- Eine Paartherapiesitzung á 90 min 150 €
Sonstige Möglichkeiten
Als sog. „Sonderausgaben“ in der Steuererklärung können Sie Honorare für psychotherapeutische Behandlungen geltend machen (Entscheid des Finanzgerichts Münster, AZ: 3 K 2845/02E). Das Finanzamt verlangt hierfür in der Regel ein vor der Behandlung ausgefülltes amtsärztliches Attest.
Coaching/Beratung mit direktem Bezug zu Ihrem Beruf oder Ihrem Unternehmen ist in der Regel als berufsbezogene Weiterbildung von der Steuer absetzbar.
Bitte wenden Sie sich bei allen steuerrechtlichen Fragen immer an Ihren Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt. Ich übernehme für jegliche steuerrechtlichen Auskünfte keine Gewähr.
Alle Daten, Informationen und Inhalte der Therapie unterliegen der Schweigepflicht und werden somit streng vertraulich behandelt.